Unterems    
   
   













     
  Reglemente...  
 

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  Energieversorgung  
 
Hochtarif 14 Rp./kWh.
Niedertarif 11 Rp./kWh.

Grundtaxe pro Abonnement und Zähler
Für sämtliche Gebäude Fr. 40.00/Jahr

 

Bemerkung: Sofern das Abonnement nicht reglementsgemäss abgemeldet wurde, ist die Grundtaxe auch dann zu entrichten, wenn keine Energie bezogen wird.

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  Abwasser  
 

1. Anschlussgebühren an das Gemeindenetz

1 - 30 m 10‰ der Katasterschätzung des Gebäudes
31 - 80 m 8‰ der Katasterschätzung des Gebäudes
81 m & länger 6‰ der Katasterschätzung des Gebäudes

 

2. Anschlussgebühren Kläranlage (ARA)

Kategorie 1 Wohngebäude, Chalet, Studios, Ferienwohnung (pro Wohneinheit)
Fr. 2700.00


Kategorie 2 Gaststätten
(Grundgebühr pro Betrieb)
Fr. 4000.00
  Gaststätten, Bars, Dancing,
Tea-Room pro Quadratmeter
Fr. 20.00
  Hotel pro Bett
Fr. 100.00
  Massenlager pro Bett
Fr. 30.00


Kategorie 3 Verkaufsläden
pro Quadratmeter Ladenfläche
Fr. 7.00


Kategorie 4 Ställe, landwirtschaftliche
Einstellräume, Industrie- und
Gewerberäume, Werkstätten
usw. pro Anschluss
Fr. 1000.00


Kategorie 5 Kloster und Altersheim pauschal
Fr. 15000.00

 

Bemerkung: Als Wohneinheit gilt jede Wohnung oder jedes Studio mit einer Kochgelegenheit und sanitären Einrichtungen.

 

3. Benützungsgebühren

Pro Wohneinheit
Fr. 150.00


Gaststätten, Restaurants, Hotels, Massenlager
Fr. 350.00


Verkaufsläden, Industrie- und Gewerberäume, Werkstätten usw.
Fr. 150.00


Ställe, landwirtschaftliche Einstellräume usw.
Fr. 50.00


Kloster und Altersheim, usw.
Fr. 850.00

 

Bemerkung: Als Wohneinheit gilt jede Wohnung oder jedes Studio mit einer Kochgelegenheit und sanitären Einrichtungen.

Für die Benützung der öffentlichen Abwasserreinigungsanlage gilt ausdrücklich der Grundsatz der Kostendeckung. Ist die Kostendeckung dieser Gebühren nicht mehr gewährleistet, kann der Gemeinderat diese entsprechend anpassen.

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  Trinkwasserversorgung  
 

1. Anschlussgebühren

Pro Wohneinheit
zuzügl. 3‰ der Katasterschatzung

Fr. 500.00

Geschäfts- und Gewerbebetriebe
zuzügl. 3‰ Katasterschatzung
Fr. 500.00

Freistehende Lagerräume, Depots, Garagen, Gewerberäume, Ställe, Stadel und alle weiteren Gebäude zuzügl. der Katasterschatzung
Fr. 300.00

 

Bemerkung: Erweiterung von Gebäuden 3‰ der Katasterschatzung.

 

2. Benützungsgebühr

Grundgebühr pro Wohneinheit
Fr. 158.00

Grundgebühr pro Wasserhan oder Anschluss
Fr. 10.00

Geschäfts- und Gewerbebetriebe
Fr. 158.00

Gaststätten und Restaurants
pro Quadratmeter
Fr. 158.00
Fr. 4.00

Grundgebühr pro Landwirtschaftsbetrieb
pro Quadratmeter
Fr. 158.00
Fr. 8.00

Alle anderen Gebäude
Fr. 158.00

Bauwasser, Neubauten, pauschal
Fr. 300.00

Privattröge, Schwimmbecken
Fr. 158.00

 

Bemerkung: Als Wohneinheit gilt jede Wohnung oder jedes Studio mit einer Kochgelegenheit und sanitären Einrichtungen.

Ställe und alle anderen Gebäude mit einem Aussenanschluss bezahlen die Gebühr pro Wasserhahn.

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  Polizeireglement  
 

Zu diesem Reglement gibt es keine Tarife. Das Reglement kann bei der Gemeinde bezogen werden.

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  Kehrrichtabfuhrwesen  
 

Zu diesem Reglement gibt es keine Tarife. Das Reglement kann bei der Gemeinde bezogen werden.

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  Beregnungs- und Bewässerungsanlage  
 

Jedem Grundeigentümer wird während 10 Jahren eine Gebühr von Fr. 0.02 pro m2 in Rechnung gestellt. Ab dem 11 Jahr bezahlt jeder Grundeigentümer den Betrag von Fr. 0.01 pro m2.
Eigentümer, welche Ihre Grundstücke nach dem 1. Januar verkaufen, sind verpflichtet die entsprechende Gebühr für das laufende Jahr zu bezahlen.

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  Bau- und Zonenreglement  
 

Gebühren für Baugesuche:

Kleinbauten Fr.  50.00
Anbauten Fr. 100.00
Neubauten Fr. 250.00

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  Friedhofreglement  
  Zu diesem Reglement gibt es keine Tarife. Das Reglement kann bei der Gemeinde bezogen werden.

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